Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sachverständigenleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Alfonso Cappello, KFZ-Sachverständiger und Ingenieur,
und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sachverständigenleistungen, insbesondere Gutachten, Bewertungen, Prüfungen und Stellungnahmen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Sachverständigen zustande.
(2) Die Auftragserteilung kann insbesondere schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über elektronische Kommunikationsdienste (z. B. WhatsApp) erfolgen.
(3) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
§ 3 Leistungsumfang und Ausführungsgrundsätze
(1) Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem erteilten Auftrag.
(2) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, auf Grundlage des bei der Begutachtung feststellbaren Sachverhalts sowie der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen.
(3) Eine rechtliche Prüfung, eine technische Garantie oder eine Erfolgshaftung sind nicht geschuldet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Angaben, Unterlagen und Auskünfte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Sachverständige ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber oder von Dritten gelieferten Informationen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität zu überprüfen.
(3) Verzögerungen oder Mängel, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Sachverständigen.
§ 5 Zweckbindung und Verwendung des Gutachtens
(1) Das Gutachten ist ausschließlich für den im Auftrag vereinbarten Zweck bestimmt.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine anderweitige Verwendung – insbesondere für gerichtliche, versicherungsrechtliche oder wirtschaftliche Zwecke – ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig, sofern keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Eine Haftung für Folgen einer zweckwidrigen oder nicht genehmigten Verwendung ist ausgeschlossen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Auftragserteilung vereinbarten Honorierung oder – sofern keine Vereinbarung getroffen wurde – nach dem üblichen Honorar für Sachverständigenleistungen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Wird der Auftrag aus Gründen beendet, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, besteht Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 7 Haftung
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Eine Haftung für Schäden, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 8 Aktualität und zeitliche Begrenzung
(1) Gutachten beziehen sich ausschließlich auf den Zustand des Begutachtungsobjekts zum Zeitpunkt der Besichtigung.
(2) Spätere Veränderungen, Eingriffe oder Nutzungen begründen keine Haftung und keine Aktualisierungspflicht.
§ 9 Urheberrechte
(1) Sämtliche Gutachten, Berichte und Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Nutzungsrechte werden ausschließlich für den vereinbarten Zweck eingeräumt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sachverständigen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
